Möchten Sie ein persönliches Angebot?
Anfrage AbsendenDamit Sie sich niemals von Ihrem besten Freund trennen müssen und mit ihm auch die Freizeit im Urlaub sorgenfrei genießen können, ist Ihr Vierbeiner im Baia di Chia Resort Sardinia herzlich willkommen. Wir freuen uns auf bis zu zwei Tiere pro Zimmer.
Alle zusammen an den Strand*
Damit allen ein unvergessliches Erlebnis gewährleistet ist, haben die Fellnasen Zugang zum Strand, allerdings ausschließlich in dem vom Hotel vorgesehenen Bereich. Dort bekommen Frauchen und Herrchen einen eigenen Platz mit Sonnenschirm und Liegen zugewiesen.
Spielen und entspannen im Hundebereich
Wir haben für unsere vierbeinigen Freunde einen eigenen Bereich eingerichtet. Ein Ort zum Rennen und Spielen und um neue Freundschaften zu schließen.
Restaurants
Auch im Restaurant sind Tiere willkommen, es sind jedoch einige Regeln zu beachten: Die Vierbeiner müssen dem Buffet-Bereich fernbleiben. Für eine entspannte Atmosphäre ist es wichtig, die Hunde immer an der Leine zu halten.
Willkommensset
Wir empfangen Sie mit einem exklusiven Pet Kit. Es enthält eine weiche Matte, einen Fressnapf und praktische Hundekotbeutel.
Um den vierbeinigen Freunden maximalen Komfort sicherstellen zu können, ist für Tiere mit einem Gewicht bis 20 kg ein Aufschlag von € 20 pro Tag und für Tiere, die über 20 bis 40 kg wiegen, in Höhe von € 35 pro Tag vorgesehen.
Wir weisen darauf hin, dass das Gewicht des Tieres bei Ankunft im Hotel ermittelt wird, um den korrekten Betrag pro Zimmer bestimmen zu können.
Im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung müssen die Tiere bis zum Erreichen des zugewiesenen Platzes obligatorisch auf dem Arm getragen werden. Während des Aufenthalts am Strandplatz sind die Hunde unter dem Sonnenschirm anzuleinen.
Beachten Sie bitte, dass die zuständigen Behörden bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben Sanktionen verhängen können.
Der Gast mit Tier bzw. die Tierhalterin/der Tierhalter haftet rechtlich gesehen auf jeden Fall für das Verhalten des Tieres und ist dafür verantwortlich, die Verunreinigungen des eigenen Tieres zu entfernen.
Von dem Verbot ausgeschlossen sind Rettungshunde, Blindenhunde und Assistenzhunde (z. B. Diabetikerwarnhunde), für die jedoch der entsprechenden Nachweis oder der Registrierungsschein vorgelegt werden muss.
Es wird darauf hingewiesen, dass Spaziergänge mit dem Hund in der Badesaison (vom 1. April bis zum 31. Oktober) vor 8:00 Uhr und nach 20:00 Uhr möglich sind (ab dem 1. September ab 19:00 Uhr und ab dem 1. Oktober ab 18:00 Uhr).